Fragestellungen zum Sektor Abfallwirtschaft sollten überarbeitet werden
VKU beteiligt sich an EU-Konsultation zu Klimazielen 10.06.20

Der „European Green Deal“ soll erreichen, dass die EU bis spätestens 2050 klima-neutral ist. In diesem Rahmen sollen die Klimaziele der EU bis 2030 erhöht werden. Bis zum 23.06.2020 lief eine öffentliche Konsultation darüber, wie dies „auf verantwortungsvolle Weise“ erfolgreich getan werden kann. Der VKU hat sich an ihr beteiligt.

Der „European Green Deal“ und die angestrebte Klimaneutralität Europas offenbaren große Chancen und Herausforderungen für kommunale Unternehmen. Maßnahmen und Zeitplan für die Erreichung dieses Ziels können erfolgreich sein, wenn sie in einen Gesamtplan einer nachhaltigen Entwicklung eingebettet sind, welche die gesamte Gesellschaft erfasst. Der VKU begrüßt deshalb die Konsultation der Öffentlichkeit zu diesen enorm wichtigen grundlegenden Aspekten der europäischen Politik und Gesetzgebung ganz ausdrücklich.

Teil I der Befragung bezog sich auf die allgemeinen Klimaziele und die möglichen Beiträge des Energie- und anderer Sektoren zu ihrer Erreichung. Teil II enhielt Fragen dazu, wie die Gestaltung bestimmter Maßnahmen der EU verbessert werden kann. Er war von eher technischer Natur und erforderte möglicherweise mehr Fachwissen zu den Maßnahmen.

Der Abschnitt 5.9 des Teils II war dem Sektor Abfallwirtschaft gewidmet. Er bestand aus der Frage „Welche Abfallstrategien würden Ihrer Ansicht nach die wichtigste Rolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen spielen?“ und 7 Antwortmöglichkeiten, von denen höchstens 3 ausgewählt werden konnten.

In den Antwortmöglichkeiten wurden zweifellos einige wichtige Aspekte der Abfallwirtschaft angesprochen. Allerdings waren die Zusammenstellung und Wortwahl der Auswahlmöglichkeiten aus Sicht des VKU nicht in jedem Fall zielführend für die Konsultation.

So wurden in der Antwortmöglichkeit 6 gleich zwei der drei Säulen einer leistungsfähigen Abfall- und Kreislaufwirtschaft in einem Atemzug genannt: „Verbot der Deponierung von Abfällen, die anders behandelt werden können, und größtmögliche Begrenzung der Verbrennung mit Blick auf verstärktes Recycling“. Diese Kombinierung allein kann schon zu einer enorm hohen Anzahl an Klicks führen. Und jeder Klick wird dann immer auf beide Abfallentsorgungswege bezogen gerechnet werden. Außerdem fehlt im Wortlaut ein Hinweis auf die Qualität der verschiedenen Entsorgungswege. Deshalb könnten diese Klicks als Zustimmung „um jeden Preis“ interpretiert werden, die sie vielleicht gar nicht sind. Die Abfallentsorgung hat gerade auch die Aufgabe, eine Kreislaufführung oder gar Anreicherung von Schadstoffen zu verhindern. Deshalb muss immer auch die Hochwertigkeit des Recyclings geprüft werden. In der Gesamtschau ist die Abfallverbrennung mit Rückgewinnung von Energie, Schrott und Mineralien oft die nachhaltigste Lösung. Ähnliches gilt für die Deponierung: Sie ist für die Entsorgung von Abfällen, die nicht anders verwertet oder hochwertig behandelt werden können, die einzige und auch langfristig notwendige Lösung.

Antwort 7 lautete „Harmonisierung der Behandlung von Abfallverbrennungsanlagen im Rahmen des Klimarechts“. Dies lässt offen, was überhaupt mit „Harmonisierung“ gemeint ist – der Anlagen untereinander oder mit anderen Anlagen? Und inwiefern „im Klimarecht“? Falls mit dieser Formulierung die Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den Emissionshandel gemeint ist, muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Maßnahme kontraproduktiv wäre: Die Abfallentsorgung, insbesondere auch das Recycling und die klimafreundliche Energierückgewinnung aus der Abwärme der Verbrennung, würde teurer, ohne dass eine Lenkungswirkung hin zu weniger CO2-Emissionen erreicht werden kann. Dafür müsste sich die Zusammensetzung der Abfälle, also der Produkte ändern. Und diese liegt nicht in der Macht der Abfallentsorger. Vielmehr müssen die Abfälle unbedingt zur Sicherung der Hygiene und zum Schutz der Umwelt entsorgt werden. Die Entsorger haben nicht die Möglichkeit, andere Stoffe zu verbrennen. Mit anderen Worten: Kohle und Öl können in der Erde bleiben, die Abfälle aber nicht in der Tonne.

Zugleich fehlten jegliche Auswahlmöglichkeiten zu Plastikabfällen, Verpackungen… und eben gerade auch zum Ökodesign. Den Bioabfällen wiederum waren gleich 2 Antwortmöglichkeiten gewidmet, allerdings ohne den expliziten Ausbau der Getrenntsammlung zu benennen.

Der VKU hat sich mit einem entsprechenden Beitrag und Hinweisen an der Konsultation beteiligt (Download) und seine Mitgliedsunternehmen aufgerufen, dies ebenfalls zu tun.

Der Konsultationsfragebogen stand in allen EU-Sprachen online zur Verfügung. Es stand frei, beide oder nur einen der Teile, vollständig oder teilweise zu beantworten. Vor der Beteiligung wareine Registrierung und Angabe einiger persönlicher Daten erforderlich.